Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Höhe der Unterrichtsgebühren richtet sich nach der aktuellen Preisliste . Der Unterricht findet grundsätzlich in der Musikschule statt. Die Dauer des Unterrichtes richtet sich nach den vereinbarten Zeiten und findet wöchentlich statt. Der Schulbetrieb richtet sich nach den Ferien des Landes Rheinland-Pfalz. Der Musikunterricht ruht während der Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen sowie an Weiberfastnacht, Rosenmontag und Veilchendienstag. 

Ein durch Verhinderung des Lehrers ausgefallener Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt oder pro Unterricht ein Viertel der Monatsrate erstattet. Ausgenommen hierbei ist der Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Hierbei kann leider keine Erstattung erfolgen.

Wenn der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung der Erstattung. Bei langwierigen Krankheiten des Schülers ruht der Vertrag bei Vorlage eines ärztlichen Attestes. 

Die Kündigungszeit beträgt vier Wochen und beginnt mit dem 30. des Monats, in dem die schriftliche Kündigung durch den Erziehungs-berechtigten der Musikschule bekanntgegeben wurde. Die letzte Monatsrate wird dann im Folgemonat eingezogen, der Vertrag erlischt damit.

Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Falls nicht anders vereinbart, beginnt der Vertrag mit der ersten Unterrichtsstunde. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn widerrufen werden. Eine Kündigung wird zum Ende des auf den Eingang der chriftlichen Kündigung folgenden Kalendermonats wirksam. 

Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch Abweichungen von diesem Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.

Ausgenommen hierbei ist der Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Hierbei kann leider keine Erstattung erfolgen.